In 5 Schritten zu Ihrem unabhängigen, nachhaltigen Depot.

Genießen Sie mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben. Durch die Abnahme der Arbeit im Depot z.B. mittels meiner eigenen Vermögensverwaltungsstrategie inkl. der Fondsauswahl, der Orderplatzierung und des jährlichen Rebalancing können Sie mehr „quality time“ genießen.

Sie haben mehr freie Zeit!

 

Sie haben die Gewissheit, dass sich Profis um Ihre Anlagen kümmern. Sie werden beraten und bekommen nichts verkauft. Bei mir als garantiert unabhängigem Berater, gibt es kein Verkaufs-Geschwätz.

 

Ihre Sicherheit durch meine garantierte Unabhängigkeit. Ich darf und werde keine Provisionen annehmen.

 

In 5 Schritten zu Ihrem unabhängigen, nachhaltigen Depot.

 

Mandaten erleben eine persönliche, unabhängige Anlageberatung mit der Berücksichtigung von nachhaltigen, ethischen Investments. Sie Wissen, dass Ihr Vermögen transparent angelegt wird, frei von Provisionen oder Vermittlungsgebühren.

 

Der Beratungsprozess:

(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).

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