Matthias Jaeger

Über mich...

Seit über 20 Jahren investiere ich in unterschiedliche Märkte und Regionen. Mir macht es Spaß, verschiedene Anlagen zu analysieren, zu evaluieren und dann in diese zu investieren. Meine Gabe für Zahlen hilft mir dabei, gute Investments zu erkennen und in diese anzulegen.

Ich bin Diplomkaufmann und war mehrere Jahre in einem EuroStoxx Konzern als Projektmanager international tätig. Als Berater habe ich dort gelernt, komplexe Sachverhalte strukturiert anzugehen und Prozesse zu optimieren. Meine Mandanten profitieren davon, indem ich als Experte für sie aus der vielfältigen Fondswelt ein weltweit investiertes, nachhaltiges Portfolio zusammenstelle.

 

...wie ich investiere...

Mir sind christliche, ethische Maßstäbe wichtig, so auch in der Geldanlage. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit unseren Investments einen Unterschied machen können. Ich glaube, dass wir mit ethischen, nachhaltigen Anlagen die Welt verändern, Gutes fördern und nachhaltige Erträge erwirtschaften können. So mag ich z.B. keine Kinderarbeit und versuche diese auszuschließen.

 Meine Mandanten schätzen diesen Investmentansatz. Ihre Portfolien werden so aufgestellt, dass sie einen Unterschied machen und Renditewünsche berücksichtigen!

 

...und was meine Mandanten über mich sagen.

(1) Matthias Jaeger, Jaeger Financial Consulting, besitzt als Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung. (Die Erlaubnis umfasst die Anlageberatung von 1) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO) 2) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) sowie 3) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34h Abs. 1 S. 1 GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO).) sowie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Abs. 1 S. 1 GewO) und tritt auf als Honorar-Immobiliardarlehensberater (§ 34i Abs. 5 GewO) und verfügt zusätzlich über eine Erlaubnis gemäß §34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler).

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